Die Einverständniserklärung muss nur von der Aufsichtsperson, die vor Ort ist, unterschrieben werden.
Es muss also nicht von jedem Elternteil unterschrieben werden. Alle Kinder müssen in die Liste eingetragen werden.
Die Einverständniserklärung muss nur von der Aufsichtsperson, die vor Ort ist, unterschrieben werden.
Es muss also nicht von jedem Elternteil unterschrieben werden. Alle Kinder müssen in die Liste eingetragen werden.
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